Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Lieferungen und Leistungen Ihres Fachhändlers erfolgen ausschließlich auf Grundlage folgender Geschäftbedingungen:

  1. Für Neuprodukte und Reparaturarbeiten trägt Ihr Fachhändler die Gewähr für die Freiheit von Fehlern, die den Wert oder die Tauglichkeit des Produktes aufheben oder mindern (§ 459 BGB). Bei Reparaturen bezieht sich die Gewährleistung nur auf die ausgeführten Reparaturarbeiten und dabei eingebautes Material.

  2. Beim Kauf gebrauchter Produkte ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Dasselbe gilt für den Einbau gebrauchter Produkte.


  3. Im Falle eines Mangels oder fehlender zugesicherter Eigenschaften behält sich der Fachhändler das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Der Kunde hat dem Fachhändler die zumutbare Anzahl der Nachbesserung- bzw. Ersatzlieferungsversuchen zu gestatten. Schlägt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung danach fehl oder ist sie innerhalb der gemessenen Frist nicht möglich oder verstricht eine von Kunden gesetzte angemessene Nachfrist, ohne dass der Mangel behoben wird, oder wird die Mängelbeseitigung schuldhaft verzögert, so kann der Kunde nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.

    Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn:
    • der Mangel auf einer unsachgemäßen Benutzung des Produktes, auf die Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder eine falsche Bedienung zurückzuführen ist
    • das Produkt nicht entsprechend der Empfehlung des Herstellers gewartet oder gepflegt worden und der Mangel hierdurch entstanden ist
    • der Mangel auf einer unsachgemäßen Veränderung des Produktes beruht
    • der Schaden durch h öhere Gewalt entstanden ist
    • der Mangel auf Verschleiß durch Überbeanspruchung mechanischer Teile beruht

  4. Die Haftung des Fachhändlers, einschließlich seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfe richtet sich nach folgenden Maßgaben: Schadensersatzansprüche (z. B. aus Verzug, Unmöglichkeit, Nichterfüllung oder sonstige Verletzungen von vertraglichen Pflichten sowie aus Verschulden bei den Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung etc.) sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Für unmittelbarer Personen- und Sachschäden und bei der Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen (sogenannter Kardinalpflichten) der Fachhändler auf für leichte Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des Netto-Rechnungsbetrages der schadenauslösenden Lieferung bzw. Leistung. Die Haftungsbeschränkung in Satz 2 und 3 gelten nicht bei einer Haftung für zugesicherte Eigenschaften und aus dem Produkthaftungsgesetz.

  5. Den verkauften Neu-Produkten etwaig beigefügte Herstellergarantien bestehen nach Wahl des Kunden zusätzlich neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Sie führen jedoch weder zu einer Verlängerung noch zu einer Erweiterung der Gewährleistung des Fachhändlers.
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